Teilnahmebedingungen
1. Aufgabe, Trägerschaft und Charakter des Wettbewerbs
Jazz ist ein wesentlicher Bestandteil der weltumspannenden Musikszene. Als kommunikative, kreative und spontane Musik fördert Jazz die individuelle musikalische Entwicklung.
Der Wettbewerb dient der Anregung zum eigenen Musizieren, der Förderung des musikalischen Nachwuchses und ermöglicht intensive, persönlichkeitsbildende Gruppen- und Gemeinschaftserlebnisse in Verbindung mit dem eigenen musikalischen Fortschritt.
Träger ist der Landesausschuss „Jugend jazzt“ im Landesmusikrat in der Freien und Hansestadt Hamburg e.V. in Kooperation mit der Staatlichen Jugendmusikschule Hamburg, der NDR Jazz-Redaktion und der NDR Bigband und dem Verein Jazzbüro Hamburg sowie dem Verein JazzHaus. Die Behörde für Bildung und Sport Hamburg fördert den Wettbewerb.
Die Veranstaltung bietet ein Forum zur Begegnung und ist in der Kategorie B Vorauswahl für die 8. Bundesbegegnung „Jugend jazzt“ in 2011.
2. Anmeldungen
Anmeldungen hier.
Die Anmeldung ist verbindlich. Eine Gebühr wird nicht erhoben.
Anmeldeschluss ist der 8. Juli 2010
3. Kategorien
Der Wettbewerb ist ausgeschrieben für folgende Kategorien:
Kategorie A Solisten
Kategorie B Ensemble (2-11 Musiker, instrumental und/oder vokal)
Beide Kategorien sind in drei Altersgruppen aufgeteilt. Maßgeblich ist das Alter bzw. das Durchschnittsalter der Bandmitglieder am 1. November 2010
Gruppe 1 bis einschließlich 14 Jahre
Gruppe 2 bis einschließlich 18 Jahre
Gruppe 3 bis einschließlich 24 Jahre
4. Kategorie A – Solowettbewerb
Der Solowettbewerb ist für folgende Instrumente ausgeschrieben:
Trompete, Flügelhorn, Posaune, Sopran- Alt- Tenor- und Baritonsaxophon, Flöte, Klarinette, Gitarre, Klavier, Keyboard, Orgel, Kontrabass, E-Bass, Schlagzeug, Percussion, Gesang, verschiedene Instrumente (Vibraphon, Violine usw.).
Eine Begleitcombo (p/b/dr) kann bei Bedarf vom Veranstalter gestellt werden. Eine kurze Verständigungsprobe ist möglich. Das Notenmaterial für alle mit der Begleitcombo vorzutragenden Stücke soll bis zum 15. Oktober 2010 in dreifacher Ausfertigung an den Landesmusikrat Hamburg geschickt werden. Weitere Begleitmöglichkeiten (wie z.B. Laptop und Effektgeräte) müssen von den Wettbewerbsteilnehmern selbst mitgebracht, aufgebaut und bedient werden.
5. Kategorie B – Ensembles (2-11 Musiker, instrumental und/oder vokal)
Diese Kategorie ist aufgeteilt in drei Altersgruppen.
6. Spieldauer und Programm
Die maximale Spieldauer beträgt 20 Minuten. Es sind mindestens zwei Stücke unterschiedlichen Charakters vorzutragen. Eine stilistische Einschränkung besteht nicht, so dass Stücke vom Traditionellen bis zum Free Jazz gespielt werden können. In jedem Fall müssen in jedem Stück Teile mit Improvisationen enthalten sein (für Vokalensembles nicht zwingend). Eigenkompositionen sind erwünscht, in diesem Fall sollte der Jury das Notenmaterial vor Auftrittsbeginn vorgelegt werden.
7. Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind Jugendliche bis zum Höchstalter von 24 Jahren, sofern sie zum Zeitpunkt der Zulassung zum Landeswettbewerb „Jugend jazzt“ nicht in einer musikalischen Berufsausbildung (Vollstudium) oder in der Berufspraxis stehen.
Die Teilnahme am Landeswettbewerb „Jugend jazzt“ kann in mehreren Kategorien gleichzeitig erfolgen. In diesem Fall müssen aber in jeder Kategorie unterschiedliche Stücke gespielt werden.
8. Jury
Die Jury setzt sich aus Pädagogen und renommierten Jazzmusikern zusammen. Die Entscheidung der Juroren ist unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
9. Preise und Fördermaßnahmen
Preisträger der Kategorie B können sich für die 9. Bundesbegegnung 2011 qualifizieren.