Die Oscar und Vera Ritter-Stiftung wurde 1963 vom Ehepaar Oscar und Vera Ritter ins Leben gerufen und am 18.12.1964 vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg als Gemeinnützige Stiftung genehmigt. Die Stiftung nahm ihre Tätigkeit nach Ableben der Gründer 1967 auf. Gemäß § 2 Abs. 1a der Satzung in der veränderten Fassung vom 18.03.1985 liegt der Zweck der Stiftung in der personellen und institutionellen Förderung der Berufsausbildung und Begabtenförderung für Musiker und Komponisten. Die Stiftung ist finanziell gut ausgestattet und arbeitet effizient. Das Renommee der Stiftung und der internationale Weg, den mittlerweile viele ihrer ehemaligen Stipendiaten erfolgreich beschritten haben, gibt den Verantwortlichen mit ihren Bemühungen und Entscheidungen Recht. Dem Stifterwillen folgend konnten bisher mehr als 320 Nachwuchskonzerte durchgeführt, über 6 Millionen EURO Fördermittel vergeben und ca. 1.500 Stipendiaten direkt gefördert werden.