Aufgrund der Begrenzung der finanziellen Mittel können nicht alle Projekte angenommen werden.
Die Entscheidungen der Projektleitung bzw. der Jury im Rahmen von KLANGRADAR 3000 sind unanfechtbar.
Die Auswahl der Komponisten und Schulen erfolgt nach zeitlichem Eingang der Bewerbungen und nach künstlerisch und organisatorisch sinnvollen Gesichtspunkten.
Der Landesmusikrat Hamburg behält sich vor, Projekte zu stoppen, sollten sie nicht im Sinne der Ausschreibung von KLANGRADAR verlaufen.