Förderung des Musiklebens und der musikalischen Bildung auf breiter Basis
Koordinierung und Förderung von Aktivitäten der einzelnen Mitgliedsorganisationen
Anregung und Durchsetzung kulturpolitischer Maßnahmen im Bereich des Musiklebens
Durchführung von Maßnahmen und Veranstaltungen in allen Bereichen des Musiklebens
Umsetzung der Entschließungen des Deutschen Musikrates und seiner Gremien, soweit sie für die Landesebene von Bedeutung sind oder wegen der Kulturhoheit der Länder der Durchssetzung auf Landesebene bedürfen
Förderung des zeitgenössischen Musikschaffens
Hilfe bei der Gewinnung von Nachwuchs für Musikberufe und dessen Förderung
Kooperation mit dem Deutschen Musikrat und Zusammenarbeit mit anderen Verbänden, insbesondere mit den Landesmusikräten der anderen Bundesländer.
Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben stellt der Landesmusikrat insbesondere Kontakte der Mitglieder untereinander her und bemüht sich, auf Behörden, Parteien, Bürgerschaft, Presse, Medien, kulturpolitische Gremien und die Musikwirtschaft einzuwirken.